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Anregung zur amtswegigen Löschung eines Gesellschafters

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/364RdW 2009, 405 Heft 6 v. 17.6.2009

AußStrG § 2

FBG § 10 Abs 2

Auch nach Inkrafttreten des AußStrG BGBl I 2003/111 ist daran festzuhalten, dass im Fall einer Anregung zum amtswegigen Vorgehen (hier: durch die selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin) nach § 10 Abs 2 FBG die Ablehnung der Löschung (hier: einer Gesellschafterin) nicht angefochten werden kann.

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