Ist der Pkw für die Fahrten zur Arbeitsstätte notwendig, weil die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist, müssen auch die Garagierungskosten am Arbeitsplatz abzugsfähig sein.
Ist der Pkw für die Fahrten zur Arbeitsstätte notwendig, weil die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist, müssen auch die Garagierungskosten am Arbeitsplatz abzugsfähig sein.