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Der neue "kausale" Werbungskostenbegriff und die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2009/323RdW 2009, 371 Heft 5 v. 15.5.2009

Während früher Aufwendungen nur dann als Werbungskosten abzugsfähig waren, wenn Sie zur Einkünfteerzielung "notwendig" waren, gilt heute unstrittig das Verursachungsprinzip genauso wie bei den Betriebsausgaben ("kausaler Werbungskostenbegriff"). Auf die Notwendigkeit eines Aufwands kommt es auch bei den Werbungskosten nicht mehr an.

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