ArbVG §§ 62, 62a
Löst sich ein BR während des Wahlanfechtungsverfahrens durch Rücktritt selbst auf, verliert er seine Parteifähigkeit. Eine allenfalls schon ergangene Entscheidung des Gerichts sowie das dieser Entscheidung zugrunde liegende Verfahren sind als nichtig aufzuheben und die Klage zurückzuweisen.