ArbVG § 115 Abs 3
ZPO § 226
Wurde ein BR-Vorsitzender gekündigt, vom Dienst freigestellt und mit einem Betretungsverbot für das Firmengebäude belegt, ist seine Klage, der AG habe bis zum Ende des Dienstverhältnisses (hier: 30. 11. 2004) zu dulden, dass er den Betrieb in Ausübung seiner arbeitsverfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte betrete, mangels Rechtsschutzinteresses abzuweisen, wenn sich das Klagebegehren schon zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz (hier: 14. 11. 2006) ausschließlich auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezieht.