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Kündigungsentschädigung bei berechtigtem Austritt ohne Kenntnis der Schwangerschaft

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/276RdW 2009, 322 Heft 5 v. 15.5.2009

Erstmals hat der OGH zum Umfang der Ansprüche einer schwangeren AN Stellung genommen, die in Unkenntnis dieses Umstands berechtigt vorzeitig ausgetreten ist: Ihrem Anspruch auf Kündigungsentschädigung, dh auf Schadenersatz in Höhe des Entgelts für den Zeitraum, der bis zur Beendigung durch ordnungsgemäße Kündigung durch den AG hätte verstreichen müssen, ist dabei mangels anderen Vorbringens zugrunde zu legen, dass die AN im aufrechten Arbeitsverhältnis den AG nach Ausspruch der Kündigung rechtzeitig von der Schwangerschaft verständigt hätte und daher dem Kündigungsschutz des MSchG unterlegen wäre. OGH 23. 2. 2009, 8 ObS 9/08v.

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