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Grundsätzliches Verbot von Kopplungsangeboten unzulässig

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2009/275RdW 2009, 321 Heft 5 v. 15.5.2009

Die RL 2005/29/EG (RL über unlautere Geschäftspraktiken) steht nach Ansicht des EuGH einer nationalen Regelung (hier: Belgiens) entgegen, die Kopplungsangebote eines Verkäufers an einen Verbraucher ungeachtet der spezifischen Umstände des konkreten Falls grundsätzlich verbietet. Auch wenn in der nationalen Regelung eine Reihe von Ausnahmen vom Verbot von Kopplungsangeboten vorgesehen ist, können diese als beschränkte und im Voraus definierte Ausnahmen nicht die zwangsläufig anhand des Sachverhalts des konkreten Falls vorzunehmende Beurteilung ersetzen, ob eine Geschäftspraxis nach den Kriterien der Art 5 bis 9 RL 2005/29/EG als "unlauter" einzustufen ist; eine Prüfung des Einzelfalls könnte nur bei Praktiken entfallen, die in Anhang I der RL aufgezählt sind, wozu Kopplungsangebote aber nicht gehören. EuGH 23. 4. 2009, C-261/07 und C-299/07 , VTB-VAB.

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