Nach einer Presseinformation vom 13. 3. 2008 beabsichtigt das BMF, die Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Vertragstaaten hinsichtlich eines Informationsaustausches bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf Steuervergehen neu zu verhandeln, wodurch die Bestimmungen des § 38 BWG unberührt bleiben könnten. Dieser Weg, dem Druck auf das österreichische Bankgeheimnis auszuweichen, erscheint nicht gangbar.