ArbVG § 96a Abs 1 Z 2
1. Für die Frage, ob ein AG mit einem Mitarbeiter-Beurteilungsbogen Daten erhebt, die nicht durch die betriebliche Verwendung gerechtfertigt sind, und die Maßnahme daher der Zustimmung des BR bedarf, ist ein Interessenvergleich zwischen Persönlichkeitsrecht des AN einerseits und konkreten betrieblichen Interessen andererseits vorzunehmen.