Erstmals hat der OGH klargestellt, dass eine DN, die nach dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs für ihr Kind (= Ende der Pflichtversicherung) ihr Dienstverhältnis nicht wieder antritt, sondern mit ihrem DG einvernehmlich eine freiwillige Karenzierung bis zum Eintritt der Schutzfrist vor der Geburt ihres nächsten Kindes vereinbart, keinen Anspruch auf Wochengeld für diese neuerliche Schwangerschaft hat. OGH 22. 12. 2008, 10 ObS 125/08t.