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Aufklärungspflicht über Kickback-Zahlungen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2009/200RdW 2009, 253 Heft 4 v. 17.4.2009

Nach Ansicht des BGH hat der Anlageberater einer Bank Kunden beim Vertrieb sowohl von Aktien- als auch von Medienfonds über etwaige Rückvergütungen (Provisionen, Kickback-Zahlungen) aufzuklären, und zwar unabhängig von deren Höhe. BGH 20. 1. 2009, XI ZR 510/07.

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