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VwGH zum Gesellschafterwechsel beim Manteltatbestand

SteuerrechtRdW 2009/191RdW 2009, 243 Heft 3b v. 17.3.2009

Der Manteltatbestand nach § 8 Abs 4 Z 2 KStG erfordert zwar eine wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur. Dass aber 75 % der Gesellschaftsanteile den Eigentümer wechseln müssen, verlangt das Gesetz nicht.

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