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Anfechtung eines vor Konkurseröffnung erworbenen Pfandrechts aus einer Gehaltsexekution

Wirtschaftsrecht JudikaturInsolvenzrechtRdW 2009/166RdW 2009, 204 Heft 3b v. 17.3.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 § 12a Abs 3, §§ 27 ff

Das bedingte Erlöschen eines vor Konkurseröffnung durch Exekution zur Befriedigung oder Sicherstellung erworbenen Pfandrechts auf Forderungen aus Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis (§ 12a Abs 3 KO) steht einer Anfechtung nach den §§ 27 ff KO nicht entgegen.

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