Eine Zahlung durch Banküberweisung ist - in Österreich wie in Deutschland - dann rechtzeitig, wenn der Überweisungsauftrag der Bank am letzten Tag der Frist erteilt wurde und das Konto gedeckt ist. In seiner E C-306/06 1 hat der EuGH ausgesprochen, dass diese Interpretation des § 270 dBGB der Verzugs-RL widerspricht.