Am 1. 11. 2007 ist das WAG 2007 in Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzdienstleistungen - MiFID in Kraft getreten. Entgegen eindeutiger Vorgaben der Richtlinie setzt das WAG 2007 die MiFID in entscheidenden Teilen richtlinienwidrig bzw lückenhaft um. Das gilt insb für die Frage nach der Reichweite der Rechtsaufsicht über EWR-Finanzdienstleistungsunternehmen. Der vorliegende Beitrag versucht auszuloten, welche der genannten Unternehmen in welchem Umfang der FMA als nationaler Wertpapieraufsichtsbehörde unterliegen.