Erstmals in der österreichischen Rechtsprechung wurde in einem Anfechtungsverfahren statt einer Aufhebung eine Teilaufhebung und Abänderung des Schiedsspruchs betreffend eine Zug-um-Zug-Verpflichtung verfügt und diese aufrechterhalten.2
Erstmals in der österreichischen Rechtsprechung wurde in einem Anfechtungsverfahren statt einer Aufhebung eine Teilaufhebung und Abänderung des Schiedsspruchs betreffend eine Zug-um-Zug-Verpflichtung verfügt und diese aufrechterhalten.2