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Teilweise Aufhebung und Abänderung eines Schiedsspruchs im Nichtigkeitsverfahren11Der Autor dankt dem Beklagtenvertreter für die anonymisierte Zur-Verfügung-Stellung der Berufungsentscheidung und der folgenden Rechtsmittelschriftsätze.

WirtschaftsrechtRA Mag. Ralph KilchesRdW 2009/157RdW 2009, 193 Heft 3b v. 17.3.2009

Erstmals in der österreichischen Rechtsprechung wurde in einem Anfechtungsverfahren statt einer Aufhebung eine Teilaufhebung und Abänderung des Schiedsspruchs betreffend eine Zug-um-Zug-Verpflichtung verfügt und diese aufrechterhalten.22 OLG Wien 26. 5. 2008, 2 R 43/08w; rechtskräftig.

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