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Betriebsübergang auch ohne weiterbestehende organisatorische Selbstständigkeit

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/152RdW 2009, 182 Heft 3b v. 17.3.2009

In Weiterentwicklung seiner Rsp hat der EuGH nunmehr klargestellt, dass ein Betriebsübergang auch vorliegt, wenn der übertragene Betriebsteil seine organisatorische Selbstständigkeit nicht bewahrt, aber die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und der Erwerber diese Faktoren daher nutzen kann, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.

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