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Kommanditist - Pflichtversicherung als neuer Selbstständiger

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/151RdW 2009, 182 Heft 3b v. 17.3.2009

Kommanditisten sind dann als selbstständig erwerbstätig iSd § 2 Abs 1 Z 4 GSVG anzusehen, wenn ihnen Geschäftsführungsbefugnisse zukommen, die über die ihnen gesetzlich zustehenden Mitwirkungsrechte an außergewöhnlichen Geschäften hinausgehen.

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