Mit dem vorliegenden neuen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz sollen Amtshilfe und Rechtshilfe in Strafsachen ausgedehnt werden, und zwar va zur Bekämpfung von Straftaten, die sich auf die finanziellen Interessen der Staaten beziehen, so etwa Warenverkehr entgegen zoll- und agrarrechtliche Vorschriften, Waren- und Dienstleistungsverkehr entgegen steuerrechtliche Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der (besonderen) Verbrauchssteuern sowie rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit Subventionen und Erstattungen oder mit Ausschreibungsverfahren.