ASVG § 49 Abs 1 und Abs 7 Z 2
1. Fachhochschulen sind keine Einrichtungen, die vorwiegend der Erwachsenenbildung dienen; sie bieten kein derartig breit gefächertes und niederschwelliges Bildungsangebot für "Jedermann" wie Erwachsenenbildungseinrichtungen.