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Einhaltung einer Schlichtungsklausel vor Klagseinbringung

Arbeitsrecht JudikaturVerfahrensrechtRdW 2009/106RdW 2009, 99 Heft 2 v. 16.2.2009

Erste Rsp zur Frage, wie lange jemand bei Vorliegen einer vertraglich vereinbarten Schlichtungsklausel (außerhalb von vereinsrechtlichen Streitigkeiten) nach Anrufung der Schlichtungseinrichtung zuwarten muss, bevor er den ordentlichen Rechtsweg beschreiten darf

ZPO § 581

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