AlVG § 9 Abs 5
AVRAG § 3
1. Nach einer Kündigung durch den AG mit Wiedereinstellungszusage stehen dem AN nach der Unterbrechung des Dienstverhältnisses gegenüber dem früheren AG die Beendigungsansprüche auch dann zu, wenn er dem AG mitteilt, dass er ein neues Arbeitsverhältnis antreten werde; dies hat umso mehr für den Fall zu gelten, dass der AG dem AN von sich aus die "Aussichtslosigkeit" einer Wiedereinstellung infolge der schlechten finanziellen Lage und den Auftragsmängeln verdeutlicht hat.