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Noch kein Betriebsübergang durch Unternehmenskaufvertrag

Arbeitsrecht JudikaturBetriebsübergangRdW 2009/104RdW 2009, 97 Heft 2 v. 16.2.2009

AVRAG § 3

IESG § 3a

Der Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages allein bewirkt noch keinen Betriebsübergang. Es kommt vielmehr darauf an, dass die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Betrieb oder Betriebsteil und damit die wesentlichen AG-Funktionen auf den Erwerber übergegangen sind.

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