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Weiterbeschäftigung eines Ausländers nach Nichtigerklärung der Ehe

ArbeitsrechtMag. Andreas GerhartlRdW 2009/100RdW 2009, 90 Heft 2 v. 16.2.2009

§ 3 Abs 7 AuslBG bestimmt, dass ein Arbeitgeber einen Ausländer, der zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen war, auch nach dem Wegfall der dafür maßgeblichen persönlichen Umstände bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses weiter beschäftigen darf. Im folgenden Beitrag wird die Reichweite dieser Bestimmung untersucht.

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