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Kinderbetreuungsgeld: Zuverdienstgrenze verfassungswidrig?

ArbeitsrechtMag. Silvia Holzmann-WindhoferRdW 2009/99RdW 2009, 88 Heft 2 v. 16.2.2009

Der VfGH hat sich in diesem Jahr mit der Frage der Verfassungskonformität der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld) zu beschäftigen. Auslöser waren entsprechende Gesetzesprüfungsanträge des OGH11Siehe auch OGH 23. 9. 2008, 10 ObS 93/08m (in diesem Heft, RdW 2009/107, 100).. Der OGH stellte zwar fest, dass der Zuverdienst22Maßgeblicher Gesamtbetrag der Einkünfte gem § 8 KBGG. zutreffend von den Krankenversicherungsträgern ermittelt wurde, aufgrund der Überschreitung der Zuverdienstgrenze kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bzw Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld und kein Härtefall vorlag, jedoch hegt er - entgegen der bis dahin von den Oberlandesgerichten vertretenen Rechtsansicht - verfassungsrechtliche Bedenken. Diese Bedenken beziehen sich auf die Berechnung des Zuverdienstes, die Rückforderung der gesamten im jeweiligen Jahr bezogenen Leistung33Mit BGBl I 2007/76 wurde später eine Einschleifregelung geschaffen, wonach seit 1. 1. 2008 nur mehr der Überschreitungsbetrag zurückgefordert wird. und den verschuldensunabhängigen Rückforderungstatbestand. Die Anträge des OGH auf Aufhebung der verschuldensunabhängigen Rückforderungsbestimmung und auf Ausspruch, dass die Zuverdienstregelungen verfassungswidrig waren, beziehen sich auf die Stammfassung der Regelungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (BGBl I 2001/103).

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