Der VfGH hat sich in diesem Jahr mit der Frage der Verfassungskonformität der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld) zu beschäftigen. Auslöser waren entsprechende Gesetzesprüfungsanträge des OGH1. Der OGH stellte zwar fest, dass der Zuverdienst2 zutreffend von den Krankenversicherungsträgern ermittelt wurde, aufgrund der Überschreitung der Zuverdienstgrenze kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bzw Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld und kein Härtefall vorlag, jedoch hegt er - entgegen der bis dahin von den Oberlandesgerichten vertretenen Rechtsansicht - verfassungsrechtliche Bedenken. Diese Bedenken beziehen sich auf die Berechnung des Zuverdienstes, die Rückforderung der gesamten im jeweiligen Jahr bezogenen Leistung3 und den verschuldensunabhängigen Rückforderungstatbestand. Die Anträge des OGH auf Aufhebung der verschuldensunabhängigen Rückforderungsbestimmung und auf Ausspruch, dass die Zuverdienstregelungen verfassungswidrig waren, beziehen sich auf die Stammfassung der Regelungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (BGBl I 2001/103).