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Erforderliche Modifizierung des Nichtigerklärungsantrags

Wirtschaftsrecht JudikaturVergaberechtRdW 2009/98RdW 2009, 87 Heft 2 v. 16.2.2009

BVergG 2002: § 175 Abs 1 u 2

BVergG § 331 Abs 4

Auch bei Zuschlagserteilung unmittelbar nach Aufhebung einer Entscheidung durch die Höchstgerichte ist eine gesonderte Antragsstellung auf Modifizierung des Nichtigerklärungsantrags in einen Feststellungsantrag erforderlich.

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