Es stellt eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nach Art 43 EG dar, dass die Republik Österreich für die Eintragung von Gesellschaften ins Firmenbuch auf Antrag von Staatsangehörigen der neuen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Zypern und Malta), die Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Minderheitsgesellschafter eine GmbH sind, die Feststellung ihrer Selbstständigkeit durch das AMS oder die Vorlage eines Befreiungsscheins verlangt (vgl § 2 Abs 4 AuslBG).