Im Zuge des Engagements der Schaeffler-Gruppe in Bezug auf den Reifenkonzern Continental wurden das Thema des geheimen Anschleichens an eine Zielgesellschaft bei einer Unternehmensübernahme und damit im Zusammenhang stehende Fragen der Markttransparenz und der Beteiligungspublizität in jüngster Vergangenheit sehr intensiv diskutiert. Konkret geht es darum, inwieweit der Beteiligungsaufbau im Wege von auf Barausgleich gerichteten Derivatgeschäften ohne entsprechende Veröffentlichung den börserechtlichen Vorschriften zur Beteiligungspublizität entspricht. Der Beitrag behandelt diese Frage für die österreichische Rechtslage.