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Mögliche Verfassungswidrigkeit der Pensionserhöhung 2008

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/9RdW 2009, 2 Heft 1 v. 23.1.2009

Der OGH sieht in der gesetzlichen Regelung zur Pensionserhöhung 2008 eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung der Bezieher von Kleinstpensionen: Während die niedrigsten Pensionen (Pensionen unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz von 747 EUR) unterdurchschnittlich nur um 1,7 % erhöht wurden, betrug die Erhöhung bei Pensionen ab 747 EUR bis zu 2,81 %. Diese Regelung dürfte dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Diese Verfassungswidrigkeit wird auch durch die gleichzeitig erfolgte Anhebung der Ausgleichszulagenrichtsätze nicht grundsätzlich behoben.

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