vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sachbezug: Benützung von Sport- und Sozialeinrichtungen durch eigene Dienstnehmer nicht steuerfrei?

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2009/840RdW 2009, 880 Heft 12b v. 18.12.2009

Richtet der Dienstgeber für seine Dienstnehmer Sportanlagen ein, so ist ihre Benutzung ein steuerfreier Sachbezug. Betreibt dagegen der Dienstgeber selbst eine Sportanlage und dürfen die Dienstnehmer die Anlage mitbenützen, dann ist nach Meinung des BMF der Sachbezug steuerpflichtig. Auch die vom Dienstgeberfinanzierte Benützung fremder Einrichtungen führt zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Der Dienstgeber müsste für seine Dienstnehmer eigene Anlagen einrichten; nur dann würde auch für sie die Steuerfreiheit gelten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!