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VwGH: Sofortiger Vorsteuerabzug für Bauträger

SteuerrechtRdW 2009/841RdW 2009, 881 Heft 12b v. 18.12.2009

Die Regelung des § 6 Abs 2 UStG 1994, wonach iZm Grundstücksverkäufen Vorsteuern frühestens für den Voranmeldungszeitraum abgezogen werden können, in dem der Umsatz als steuerpflichtig behandelt wird, steht einem vorangehenden, sofortigen Vorsteuerabzug nicht entgegen.

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