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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge 2010

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/790RdW 2009, 822 Heft 12b v. 18.12.2009

Da die geplante außertourliche Erhöhung niedriger Pensionen lediglich durch einen Fixbetrag erfolgen soll und der Anpassungsfaktor für 2010 bereits kundgemacht wurde (1,015; BGBl II 2009/385), ergeben sich - auf Basis eines Ausgleichszulagenrichtsatzes 2010 für Alleinstehende iHv € 783,99 - für die Lohnpfändung voraussichtlich folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2010:

allgemeiner Grundbetrag (§ 291a Abs 1 EO):

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