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Betrügerisches Vorenthalten von SV-Beiträgen

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/788RdW 2009, 822 Heft 12b v. 18.12.2009

Zum Straftatbestand des § 153d StGB (Sozialbetrug - betrügerisches Vorenthalten von SV-Beiträgen und Zuschlägen nach dem BUAG) hat der OGH klargestellt,

dass das "Vorenthalten" nicht davon abhängig ist, ob zum Fälligkeitszeitpunkt die Nettolöhne übersteigende Mittel vorhanden sind oder nicht, und

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