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Urlaub und Krankenstand: Zur Befristung bzw Verjährung von Urlaub in Deutschland und Österreich

SonderheftMag. Andrea PotzRdW 2009/775RdW 2009, 792 Heft 12a v. 17.12.2009

Die EuGH-Entscheidung Schultz-Hoff 11EuGH 20. 1. 2009, verbundene Rs C-350/06 - Schultz-Hoff und Rs C-520/06 - Stringer ua. In der Rs Stringer war die Fragestellung eine andere: Es ging um die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der sich im Krankenstand befindet, bezahlten Jahresurlaub in Anspruch nehmen dürfe. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass eine nationale Regelung, die eine derartige Kombination von Krankenstand und Urlaub verbiete, der Richtlinie nicht entgegenstehe. hat in Deutschland für große Aufregung gesorgt und wird bereits in einem Atemzug mit den ebenfalls viel kritisierten Urteilen Mangold 22EuGH 22. 11. 2005, Rs C-144/04 - Mangold, Slg 2005 I-09981. und Junk 33EuGH 27. 1. 2005, Rs C-188/03 - Junk, Slg 2005 I-00885. genannt.44Siehe Bauer/Arnold, EuGH kippt deutsches Urlaubsrecht - Die Schultz-Hoff-Entscheidung und ihre Folgen, NJW 2009, 631. Das Urteil hat aber auch positive Resonanz gefunden: vgl Rummel, Konsequenzen aus der EuGH-Entscheidung Schultz-Hoff für die Urlaubsrechtsprechung in Deutschland, AuR 2009, 160 ff; Kohte/Beetz, Neue Rechtsprechung des BAG zum Urlaubsrecht, jurisPR-ArbR 25/2009, Anm 1. Der EuGH hat mit diesem Urteil die bisherige Rsp des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Befristung und zum Verfall des Urlaubsanspruchs bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu Fall gebracht. Die Frage, wie sich Krankenstand auf die Urlaubsgewährung auswirkt, beschäftigt aber nicht bloß die deutschen Gerichte. Diese Entscheidung soll daher als Anlass für eine rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und österreichischen Urlaubsrechts genommen werden.

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