Überlassene Arbeitskräfte sind in einem besonderen Maß gefährdet, von einem Beschäftiger abgeworben zu werden. Dies ist auch verständlich: Während einer Überlassung kann der Beschäftiger die fremden Arbeitskräfte ohne Risiko auf "Herz und Nieren" prüfen und bietet ihnen bei entsprechender Eignung eine feste Anstellung an. Während dem Beschäftiger dadurch praktisch keine Suchkosten entstehen und ihm zumeist auch böse Überraschungen hinsichtlich der Qualifikation der Arbeitskraft erspart bleiben, verliert der Überlasser eine (in diesen Fällen zumeist sehr gute) Arbeitskraft. Vielfach versuchen die Überlasser, diesen Praktiken mit entsprechenden vertraglichen Konstruktionen bzw der Verrechnung von Vermittlungshonoraren entgegenzutreten. In diesem Beitrag wird untersucht, welche rechtlichen Möglichkeiten für den Überlasser bestehen, sich vor unliebsamen Abwerbungen durch den Beschäftiger zu schützen.