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Einrechnung gesetzlicher Pensionsleistungen in Betriebspension

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2009/746RdW 2009, 735 Heft 11 v. 16.11.2009

ArbVG § 97 Abs 1 Z 18

Sparkassen-KV: § 76

1. Die in Betriebsvereinbarungen über betriebliche Pensionsleistungen typischerweise enthaltenen Bestimmungen über die Einrechnung der Sozialversicherungspension in die als Gesamtpension gewährte Betriebspension verstößt grundsätzlich weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten. Dabei dürfen auch fiktive Versorgungsleistungen eingerechnet werden, wenn zB ein möglicher Pensionsanspruch vom AN nicht beantragt wird.

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