Erste Rsp zur Frage, ob auch Aufwendungen iZm dem Erwerb einer ausländischen Pensionsleistung als Abzugspost bei Berechnung der Ausgleichszulage zu berücksichtigen sind.
ASVG § 292
1. Die von einem Versicherten iZm einem Pensionsverfahren vor einem deutschen Sozialgericht aufgewendeten Kosten (Fahrtkosten zu den Gerichtsterminen bzw Kosten der ärztlichen Untersuchungen) sind bei der Ausgleichszulagenbemessung nicht abzugsfähig und vermindern somit nicht das Nettoeinkommen des Versicherten.