AngG § 16
KollV-Güterbeförderungsgewerbe/Arbeiter: Art XIII
Sieht ein KollV (hier: für die Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe) vor, dass der Anspruch auf eine aliquote Sonderzahlung entfällt, wenn das Dienstverhältnis durch einen unberechtigten vorzeitigen Austritt des AN oder durch berechtigte Entlassung beendet wird, ist in diesen Fällen eine zum Beendigungszeitpunkt bereits ausbezahlte Sonderzahlung vom AN auch ohne ausdrückliche Rückzahlungsverpflichtung zurückzuzahlen. Gutgläubiger Verbrauch kann vom AN dagegen nicht eingewendet werden.