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Keine generelle konzernweite soziale Gestaltungspflicht im Konzern

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2009/742RdW 2009, 732 Heft 11 v. 16.11.2009

Erste ausdrückliche Rechtsprechung des OGH zur Frage der Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Konzern bei einer Kündigungsanfechtung nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG.

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

Fällt der Arbeitsplatz eines AN weg, trifft den AG grundsätzlich keine Verpflichtung, die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des AN konzernweit zu prüfen bzw für die Weiterbeschäftigung des betroffenen AN in einem anderen Konzernbetrieb "zu sorgen". Eine derartige "konzernweite soziale Gestaltungspflicht" trifft den AG nur im Falle eines "konzernbezogenen Arbeitsverhältnisses", etwa wenn der AN ausdrücklich dazu eingestellt wurde, um in verschiedenen Betrieben des Konzerns tätig zu werden.

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