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EVÜ - auf Charterverträge anwendbares Recht

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2009/702RdW 2009, 693 Heft 11 v. 16.11.2009

Mangels Rechtswahl kommt bei Güterbeförderungsverträgen nach EVÜ das Recht des Staates zur Anwendung, in dem der Beförderer seine Hauptniederlassung hat, sofern sich in diesem Staat auch der Verladeort oder der Entladeort oder die Hauptniederlassung des Absenders befindet.

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