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VwGH: Manteltatbestand auch bei unentgeltlichem Anteilserwerb

SteuerrechtRdW 2008/565RdW 2008, 609 Heft 9 v. 17.9.2008

Ein Mantelkauf nach § 8 Abs 4 Z 2 KStG erfordert die wesentliche Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur einer Gesellschaft im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf "entgeltlicher" Grundlage. Die Änderung der Gesellschafterstruktur ist im Wirtschaftsleben im Allgemeinen immer als "entgeltlicher" Vorgang anzunehmen.

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