Ein Mantelkauf nach § 8 Abs 4 Z 2 KStG erfordert die wesentliche Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur einer Gesellschaft im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf "entgeltlicher" Grundlage. Die Änderung der Gesellschafterstruktur ist im Wirtschaftsleben im Allgemeinen immer als "entgeltlicher" Vorgang anzunehmen.