Erste Rsp zur Frage, ob Einberufungsmängel zur Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung iSd § 7 VerG 2002 führen
VerG 2002: § 7
Die Mitgliederversammlung eines Vereins als Willensbildungsorgan ist das oberste Vereinsorgan. Bei einem Personenverband bedeutet die Nichteinladung stimmberechtigter Mitglieder zu einer beschließenden Versammlung einen besonders schweren Verstoß gegen diese tragenden Grundsätze des Verbandsrechts. Jedenfalls dann, wenn beinahe die Hälfte der Anzahl der Mitglieder nicht eingeladen wurde, gebietet es diese besondere und grobe Rechtswidrigkeit, wodurch nicht einmal der Anschein rechtmäßigen Handels gewahrt ist, bei trotzdem durchgeführter Abstimmung in der bedeutenden Angelegenheit der Wahl zum Leitungsorgan des Vereins durch dessen Mitgliederversammlung die Nichtigkeit des Beschlusses oder der Wahl anzunehmen, es sei denn, dass alle Mitglieder erschienen oder vertreten waren und der Durchführung der Versammlung nicht widersprochen haben.