vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Scheinbeschluss" der Gesellschafter einer GmbH

Wirtschaftsrecht JudikaturGesellschaftsrechtRdW 2008/544RdW 2008, 583 Heft 9 v. 17.9.2008

GmbHG § 34

Ein "Scheinbeschluss" ist insb dann anzunehmen, wenn die Beschlussfassung entgegen der Vorschrift des § 34 GmbHG weder in einer Generalversammlung noch in der dort für die schriftliche Abstimmung vorgesehenen Weise erfolgte.

OGH 27. 5. 2008, 8 ObA 32/08a

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!