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UFS zum Dachbodenausbau durch den Wohnungseigentümer

SteuerrechtW. DoraltRdW 2008/517RdW 2008, 549 Heft 8 v. 15.8.2008

Erwirbt ein Wohnungseigentümer den Dachboden, um ihn auszubauen und erneuert er dabei den schadhaften Dachstuhl, dann liegt Erhaltungsaufwand vor, allerdings nur soweit, als dies seinem Anteil am Gesamtgebäude entspricht.

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