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Werbungskosteneigenschaft eines Snowboards: Unterschiedliche Rechtsansicht von VwGH und BFH

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2008/513RdW 2008, 542 Heft 8 v. 15.8.2008

Zwei Sportlehrern, einer steuerpflichtig in Deutschland, der andere in Österreich, entstanden Kosten im Zusammenhang mit der Absolvierung eines Snowboardkurses bzw dem Erwerb dieses Sportgeräts. Beide machten die Aufwendungen als Werbungskosten geltend. Obwohl die jeweilige Gesetzeslage ident ist, drang der Lehrer in Deutschland mit seinem Begehren durch, dem österreichischen Lehrer wurde hingegen der Werbungskostenabzug verwehrt.

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