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VwGH: Keine Nachsicht bei überholten Durchführungsrichtlinien

SteuerrechtRdW 2008/321RdW 2008, 366 Heft 5 v. 16.5.2008

Wenn sich die Durchführungsrichtlinien auf eine überholte Rechtslage beziehen, besteht kein Vertrauensschutz iS einer sachlichen Unbilligkeit nach § 236 BAO.

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