Nach einer - vereinzelt gebliebenen - Meinung einer Außenstelle des UFS steht § 49 DSG 2000 der Verwertung von EDV-Daten eines Unternehmers im Abgabenverfahren seines Geschäftspartners entgegen. Diese Auffassung teilt der VwGH nicht.
§ 49 Datenschutzgesetz 2000 (DSG) lautet: