Durch BGBl I 1999/58 wurde am 1. 7. 1999 das Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder neu kodifiziert. Die bis dahin geltende Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung, die Wirtschaftstreuhänder-Disziplinarordnung und das Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz wurden durch das einheitliche, alle vorigen Regelungsbereiche umfassende, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG1)) ersetzt. Obwohl jenes neue Berufsrecht also schon 7,5 Jahre in Geltung ist, sind Zweifelsfragen und alltägliche Auslegungsdifferenzen unverändert vorhanden. Zu einer der virulentesten, nämlich dem Vertretungsrecht vor den UVS, soll hier ein klärender Beitrag geleistet werden.