Mit einem Initiativantrag vom 13. 3. 2008, 674/A BlgNR 23. GP, wird einerseits der Wegzug ins Ausland neu geregelt und vor allem das KESt-Gutschriftensystem legistisch abgesichert. Betreffend KESt-Gutschriftensystem bestand nach dem VwGH-Erk vom 19. 12. 2007, 2005/13/0075, RdW 2008/119, 165, dringender Handlungsbedarf. Am 9. 4. 2008 wurde der Initiativantrag vom NationaIlrat angenommen.