Privatstiftungen genießen bei der laufenden Besteuerung Begünstigungen, dafür unterliegt die Substanz bei Zuwendung an die Begünstigten bisher zur Gänze der KESt. Nach dem aktuellen Entwurf zum SchenkMG 2008 soll die der Privatstiftung zugewendete Substanz steuerfrei an die Begünstigten herausgegeben werden können.
1. Ausgangslage
Die Besteuerung von Privatstiftungen gliedert sich in drei Bereiche: